Meine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Kerstin Bittner, Hoheluftchaussee 67, 20253 Hamburg (Fotografin) und den Nutzern der Leistungen (Kunde/Kunden).
  • Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, werden zurückgewiesen, es sei denn sie werden ausdrücklich anerkannt.

2. Auftragsproduktionen

  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Treten während des Auftrags Kostenerhöhungen auf, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. durch Erhöhung der Fotozeit, Änderung / Erweiterung des vereinbarten Auftragsinhaltes, Verschiebung des Auftragstermins usw.), so ist – in Rücksprache mit dem Kunden – eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Honorars zu leisten.
  • Sollte wegen Krankheit oder anderweitiger unverschuldeter Verhinderung des Kunden ein Termin kurzfristig abgesagt werden, so ist ein zeitnaher Ersatztermin zu vereinbaren. Bei Komplettausfall eines Termins werden bereits angefallene Kosten und 25% des Honorars fällig.
  • Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss des Auftrags zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.

3. Urheber- und Nutzungsrecht

  • Das Urheberrecht an allen Bildmaterialen verbleibt nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes (§ 2 Abs. 1 Ziff 5 UrhG) bei der Fotografin.
  • Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden
    bestimmt. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte durch den Kunden bedarf der besonderen Vereinbarung und Vergütung.
  • Überträgt die Fotografin kommerzielle Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
  • Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin auf den Kunden über.
  • Der Kunde hat kein Recht, ohne Zustimmung der Fotografin, das Lichtbild zu verändern.
  • Bei der Verwendung der Fotos für redaktionelle Zwecke oder in sozialen Medien ist die Fotografin als Urheberin zu nennen.
  • Die Originaldateien verbleiben bei der Fotografin.
  • Die Fotografin ist bei schriftlicher Einwilligung des Kunden berechtigt, die von ihm erstellten Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.

3. Vergütung / Eigentumsvorbehalt

  • Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar entweder als Stundensatz oder als Pauschale vereinbart. Je nach Vereinbarung können anfallende Nebenkosten (Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für Requisiten, Reisekosten, Spesen etc.) dem Kunden separat verechnet werden.
  • Rechnungen sind bar oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

4. Haftung

  • Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Sie haftet bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf die Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.
  • Bei Krankheit oder ander­wei­ti­ger unverschuldeter Verhinderung seitens der Fotografin wird ein Ersatztermin vereinbart. Bei nichtwiederkehrenden Events (z.B. Hochzeit) wird die Fotografin ver­suchen, einen adäqua­ten Ersatz zu fin­den. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kön­nen nicht gestellt wer­den
  • Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
  • Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabors ihrer Wahl zu beauftragen.
  • Die Fotos dürfen zur Auswahl und für den Download der digitalen Dateien in ein Online-Portal hochgeladen werden. Dabei dürfen die Lichtbilder nur für den Kunden einsehbar sein. Über das Online-Portal entscheidet die Fotografin.
  • Die Versendung von Fotoabzügen oder Fotoprodukten erfolgt auf Gefahr des Kundens.
  • Werden Kinder fotografiert, obliegt die Aufsichtspflicht während des gesamten Shootings den Eltern oder, sollte innerhalb von Einrichtungen wie z.B. Schulen oder Kindergärten fotografiert werden, dem Betreuungspersonal.

5. Abnahme der Lichtbilder

  • Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich / per Mail bei der Fotografin zu melden.
  • Hat der Kunde der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Fertigstellung der Lichtbilder Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • Die gewünschten Farbigkeit der Bilder (farbig / schwarz-weiß) wird im Vorfeld geregelt. Weitere Farbvarianten der Lichtbilder können gegen Aufpreis bereitgestellt werden.
  • Die Rohdateien (RAW-Dateien) der Lichtbilder bleiben im Eigentum der Fotografin und werden nicht ausgehändigt.

6. Ausfallhonorar

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.

7. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Kunden dürfen gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Siehe auch hier: Datenschutz nach DSGVO

8. Schlussbestimmungen

Wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfül­lungs­ort für alle Leis­tun­gen und der Gericht­stand für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten aus dem Vertrag der Geschäfts­sitz der Foto­gra­fin.